Das FSK-Dschungelbuch

2.1. Studentische Mitbestimmung - Studentische Selbstbestimmung

Die Fachschaftskonferenz (FSK) ist der uniweite Zusammenschluss aller Fachschaften. Jede Fachschaft hat in der FSK eine Stimme. Fachschaften haben sich an fast allen Fachbereichen gebildet und setzen sich vor Ort für die Belange der Studierenden eines Faches ein. Sie stellen somit einen Ersatz für die gesetzlich nicht verankerte Mitbestimmung und Vertretung dar. Diese Hauptfunktionen nimmt die FSK wahr: die Fachschaften sprechen sich untereinander ab, die Ausgaben und politischen Aktivitäten von Referaten und Arbeitskreisen werden erörtert, geplant und beschlossen, die Arbeit der FSK-VertreterInnen in offiziellen Gremien vorbereitet und koordiniert. Darüber hinaus treten Fachschaftslisten bei den Wahlen zu den offiziellen Gremien an den einzelnen Fakultäten und seit 1989 auch eine FSK-Liste zu den uniweiten Gremienwahlen an; dass sie in den Wahlen klare Mehrheiten erringen, zeigt, dass die unabhängigen FSK-Strukturen von den meisten WählerInnen als Alternative zur gesetzlich vorgesehenen Beschränkung studentischer Mitwirkung begrüßt wird. Im folgenden Artikel werden - mit historischen Exkursen - Möglichkeiten vorgestellt, an der Uni Heidelberg mitzureden.

Wozu eine Studi-Vertretung?

Die Universität Heidelberg ist eine Lehr- und Forschungseinrichtung mit über 400 ProfessorInnen, vielen wissenschaftlichen und sonstigen MitarbeiterInnen und gut 25.000 Studierenden.

Die Aufgabe der Universität, die "Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium" (Hochschulrahmengesetz [HRG] § 2) stellt an eine große Universität wie Heidelberg hohe finanzielle und organisatorische Anforderungen - laufende Kosten, Strukturen, Forschungsvorhaben oder Lehrpläne müssen geplant, beschlossen und umgesetzt werden. Studierende studieren aber nicht nur: sie sind z.B. auch betroffen von Beschlüssen zum BAföG (Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz), zu (Wohnheim-)Mieten oder Verkehrspolitik (Fahrradwege, Studiticket, etc.). Die Einflussmöglichkeiten der Studierenden hierauf sind jedoch in den existierenden offiziellen Strukturen minimal.

Um die Interessen der Studierenden durchsetzen zu können, muss es eine Instanz geben, die sie vertritt. Diese Aufgabe nimmt in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft (VS) wahr, d.h. die Studierenden wählen eine Vertretung, meistens ein Studierendenparlament, das eine "Regierung", den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), wählt. Dieser vertritt die Studierenden und beschließt über die zur Verfügung stehenden Finanzen. Die Fachschaften sind die Studierendenvertretungen auf Fachbereichsebene. Auch in Baden-Württemberg gab es bis 1977 eine Verfasste Studierendenschaft.

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Entscheidungen an der Uni

Die Mitglieder der Universität werden in vier Gruppen eingeteilt: die ProfessorInnen, den wissenschaftlichen Dienst (den sogenannte Mittelbau), die Studierenden sowie die sonstigen MitarbeiterInnen. Die meisten Entscheidungen an Hochschulen werden in Gremien getroffen, in denen jeder Gruppe eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern zusteht (→ Gremien und Organe der Universität). Der Gedanke an das Dreiklassenwahlrecht in Preußen liegt nicht fern, nur dass im Unterschied dazu nicht alle Stände gleich viele Sitze haben. Der "erste Stand", die ProfessorInnen, wählt mehr VertreterInnen als alle anderen Gruppen zusammen und stellt zusätzlich eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern kraft Amtes.

Beschlüsse werden so letztendlich von VertreterInnen einer Minderheit gefällt: den ProfessorInnen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (s.u.) müssen sie über die absolute Mehrheit in allen Entscheidungsgremien verfügen. Es gibt sogar Abstimmungen, in denen nur die Mehrheit der professoralen Stimmen zählt. In diesem Fall dürfen zwar alle abstimmen, allerdings werden nur die professoralen Stimmen gezählt. Hierzu werden "gezinkte" Stimmzettel ausgegeben: die Stimmzettel der Studierenden und der anderen nicht-professoralen Gruppen sind eigens markiert oder haben eine andere Farbe.

Die Einflussmöglichkeiten des Mittelbaus, der Studierenden oder der Sonstigen sind entsprechend gering. Nicht selten geht bei studentischen Vorschlägen bei einigen ProfessorInnen "die Klappe 'runter" - und da die Studierenden auch nicht gemeinsam mit allen anderen Gruppen die Profs überstimmen können, werden viele Vorschläge ohne Diskussion abgelehnt.

In vielen Punkten dürfen die studentischen Vertreter nicht mitstimmen - oder ihre Stimme wird anders gewichtet; nicht sehr motivierend. ... Das Baden-Württembergische Hochschulgesetz ist ungewöhnlich restriktiv geworden - als Antwort auf die Unruhen vor 30 Jahren wurde eine Art "Lex Heidelberg" geschaffen. ... [Es] müßte liberalisiert werden, Fachschaften sollten nicht mehr im schöpferischen Halbdunkel der Halblegalität dahin vegetieren.

Quelle: Prof. Dr. Klaus von Beyme (Politologe, Uni Heidelberg)

Doch in Bayern und BaWü reichte auch das nicht: dort wurde 1977 auch noch die VS abgeschafft. Um dies nachzuvollziehen, werfen wir einen Blick auf die letzten 30 Jahre Mitbestimmung an den Hochschulen:

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Die jüngere Geschichte der Demokratie an Hochschulen

Die Grundeinheit der Universitätsselbstverwaltung bis 1969 war der Lehrstuhl bzw. dessen InhaberIn (Ordinarius/a). Er/sie hatte praktisch die alleinige Entscheidungsbefugnis für seinen/ihren Lehr- und Forschungsbereich. Sämtliche Gremien setzten sich aus LehrstuhlinhaberInnen zusammen. 1969 wurde die Ordinarienuniversität in der Zeit der zunehmenden Forderungen nach Demokratisierung und Mitbestimmung seitens der Studierenden und AssistentInnen abgeschafft und die sogenannte Gruppenuniversität eingeführt. Die Mitglieder der Uni wurden in die oben aufgeführten Gruppen eingeteilt. Für kurze Zeit stellte jede Gruppen außer den sonstigen Mitarbeitern gleich viele Mitglieder in den Kollegialorganen (Drittelparität). 1973 jedoch stellte das Bundesverfassungsgericht (mit 6:2-Mehrheit) fest, dass der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 GG) wegen die Gruppe der ProfessorInnen in allen Gremien eine maßgebende, in bestimmten Fragen sogar eine ausschlaggebende Mehrheit haben muss. Damit ist eine absolute bzw. in einigen Gremien eine hundertprozentige Mehrheit gemeint. Aufgrund dieses Urteils musste das Hochschulrahmengesetz (HRG, das Gesetz, das den Rahmen für die Landeshochschulgesetze vorgibt - vgl. Artikel "Institutionen des Wissenschafts- und Hochschulsystems") entsprechend geändert werden. Im Zuge dieser Änderungen blieb die VS nur noch als "kann"-Bestimmung erhalten. Während sie vorher verpflichtend vorgeschrieben war, steht es seit dem HRG von 1977 jedem Land frei, ob es die VS will oder nicht. Vermutlich um die Studierenden vor politischen Dummheiten zu bewahren, wurden in Bayern und Baden-Württemberg daraufhin die ASten und Fachschaften als Vertretungsorgane der Studierenden kurzerhand abgeschafft.

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Etikettenschwindel

Da es aber den Grundideen eines demokratischen Staates widerspricht, wenn die zahlenmäßig stärkste Gruppe ganz ausgeschaltet wird, wurde 1977 ein besonderer Ausschuss des damals noch existierenden Großen Senats eingerichtet: der Ausschuss für musische, sportliche, geistige und soziale Belange der Studierenden.

Diesen rein beratenden Ausschuss bezeichnete das Gesetz dreist wie die bisherige Studierendenvertretung als AStA (im folgenden nur noch als sogenannter AStA bezeichnet). Er wurde gebildet aus den 7 studentischen Mitgliedern des Großen Senats sowie ihre StellvertreterInnen, seit 1990 kamen zusätzlich die 3 studentischen Mitglieder des kleinen Senats hinzu. Seit im Jahr 2000 der Große Senat abgeschafft wurde, wird der AStA aus den 4 studentischen Mitgliedern des Senats gebildet sowie den 7 Studierenden, die in den Senat gekommen wären, wenn es mehr Plätze für Studierende dort gäbe. (Faszinierend, wie der Öffentlichkeit suggeriert werden soll, man achte auf Mitbestimmung: im Senat selbst wären die Plätze sinnvoller ...) Zu sagen hat der baden-württembergische AStA nichts; vorsichtshalber führt der Rektor "die Aufsicht über den AStA" und vollstreckt auch eventuelle Beschlüsse - sofern sie zulässig sind. Die Mitwirkung des AStA in hochschulpolitischen Angelegenheiten, z.B. zu Fragen der Studienstruktur oder zu Problemen einzelner Fachbereiche schließt das LHG nämlich aus; "allgemeinpolitische" Themen wie BAföG, Studiticket, Ausländerfeindlichkeit oder Studiengebühren sind damit per definitionem ausgeschlossen (vgl. § 2(3) und § 65 LHG). Die Fachschaften wurden 1977 ersatzlos abgeschafft.

Auf diese Beschneidung ihrer Rechte ("Kastration", daher war auch lange die Bezeichnung Kastra für AStA in Gebrauch) reagierten die Studierenden einiger derart aufgelöster Fachschaften, indem sie zunächst auf Fachbereichsebene ihre eigenen Vertretungen schufen. In den Fachbereichen Mathematik und Physik finden z.B. seit 1983 Wahlen zur unabhängigen Fachschaft statt, die ununterbrochen seit 1977 existiert. An vielen Fachbereichen gibt es kontinuierlich oder immer mal wieder Institutsgruppen, Fachschaften oder Fachschaftsinitiativen, die sich unabhängig von offiziellen Regelungen konstituieren. Sie legitimieren sich durch öffentliche Treffen und / oder Vollversammlungen und treten duch ErstsemesterInneneinführungen, Arbeit im Fakultätsrat und am Fachbereich (Klausurensammlungen, Vorlesungsumfragen, Feten etc.) in Erscheinung. Wie gut die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Instituten oder Seminaren klappt, hängt jedoch immer vom Wohlwollen der ProfessorInnen ab. Offiziell gibt es diese Fachschaften ja nicht und wie soll mensch mit etwas reden, was es nicht gibt? Beschlüsse und Wahlen in Vollversammlungen sowie Urabstimmungen sind laut §65(4) LHG unzulässig.

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... sonst ändert sich nix (?)

Spätestens durch die Studierendenstreiks (s. Berichterstattung des UNiMUT (→ UNiMUT - Zeitung an der Uni Heidelberg)) im Wintersemester 1988/89 zeigte sich, dass mit einem Abhängigen Studierendenberatungsausschuss für musische, kulturelle und sportliche Belange die Mitwirkung der Studierenden nicht glaubhaft gewährleistet war. Zu den Notwendigkeiten einer Universität mit immer größer werdenden Fachbereichen gehört auch der institutionalisierte Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden und zwar nicht nur über Sport und Kultur, sondern auch über politische Entscheidungen wie Schließungen, Kürzungen, BAföG, Aufenthaltsräume oder Computerpools.

Inzwischen hatten sich an den meisten Landesuniversitäten eigene Unabhängige ASten (USten) gebildet oder die Fachschaften zu Fachschaftsrätevollversammlungen bzw. wie in Heidelberg, zu Fachschaftskonferenzen zusammengeschlossen. Die Fachschaften stellten bald eigene Listen für die Uniwahlen auf und gewannen an Einfluss.

Die Landesregierung entschloss sich daher, auf das bewährte Mittel des Etikettenschwindels zurückzugreifen: Seit Anfang 1990 bildeten die drei studentischen Mitglieder im Fakultätsrat sowie deren VertreterInnen einen Ausschuss des Fakultätsrats, der "Fachschaft" genannt wurde. Sie vertreten nicht - gemäß der üblichen Verwendung der Bezeichnung - die Studierenden eines Fachbereichs, sondern sind - in Analogie zum AStA - ein beratendes Anhängsel des Fakultätsrats für fakultätsbezogene Studienangelegenheiten.

Hauptziel der Etikettieraktion war nicht die Anerkennung jahrelanger Fachbereichsarbeit, sondern die "Zurückdrängung der Substrukturen, die sich als Ersatz für die Verfasste Studentenschaft gebildet haben" (so Klaus von Trotha, damals CDU-Fraktionssprecher im Landtag, danach bis 2001 Wissenschaftsminister). Ob der Flachheit dieser Idee werden diese offiziellen Pseudo-"Fachschaften" von den weiterhin bestehenden unabhängigen Fachschaften gerne "Flachschaften" genannt. Das seit im Jahre 2000 in Kraft getretene Universitätsgesetz hat die Zahl der studentischen Mitglieder im Fakultätsrat auf sechs erhöht. Allerdings wurden zugleich die StellvertreterInnen abgeschafft und ein Fakultätsvorstand eingeführt, dem nur ProfessorInnen angehören und dem weitere Entscheidungskompetenzen übertragen wurden. 2005 wurde das Universitätsgesetz erneut novelliert, seitdem heißt es LHG (Landeshochschulgesetz) - die Kompetenzen des Fakultätsrats wurden weiter beschnitten und die des Fakultätsvorstands und des Rektorats weiter ausgebaut (→ Gremien und Organe der Universität).

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Die 6. HRG-Novelle

Bundesbildungsministerin Bulmahn versuchte mit der letzen Novelle des HRG, etwas gegen diese Missstände in Sachen Studierendenvertretung zu unternehmen. Neben dem viel in den Medien rezitierten Verbot von Studiengebühren für das Erststudium (§27 Abs. 4), versuchte sie auch die Verfasste Studieredenschaft (VS) verpflichtend wieder einzuführen (§41). Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hätte sich die studentischen Mitbestimmung deutlich verbessert. Vorgesehen war, dass Studierende auch in hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitwirken dürfen, dass sie sich zu Fragen der gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschule äußern können, ihre Angelegenheiten selbst verwalten und über ihre Gelder bestimmen können. Kurz: das politische Mandat und die Verfasste Studierendenschaft (VS) sollten eingeführt werden.

Gegen diese Aussichten reichten aber fünf unionsgeführte Länder eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Primär richtete sich die Klage gegen das Studiengebührenverbot. Nach Auffassung der klageführenden Länder überschritt dies die Kompetenzen des Bundes. Obwohl die VS nicht direkt Gegenstand der Klage war, stand auch sie auf der Kippe. Schon nach der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht, Ende 2004, war klar, dass die Aussichten für ihre Einführung schlecht waren. Alsbald begann auch eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit und Formen von Studiengebühren. Fast aus allen Gruppen der Gesellschaft kamen meist unqualifizierte Beiträge zum Thema Gebühren. Obwohl Studierende in Großdemonstrationen auch auf das Thema VS hinwiesen, fand es kaum Platz in der öffentliche Debatte fand. Für die Politik war die Sache ohnehin klar: Studierende, die zahlen, wirken darüber bereits mit und brauchen keine weitere Vertretung.

Am 26.01.05 wurden die Hoffnungen der unabhängigen Studierendenvertretungen in BaWü und Bayern auf in der Verfassung verankerte Rechte dann zunichte gemacht. Das Gericht gab den klagenden Ländern Recht und ebnete den Weg nicht nur für Studiengebühren, sondern auch für den Abbau der VS und der demokratischen Mitstimmungsrechte der Studierenden in anderen Bundesländern. Wichtig anzumerken ist, dass das Gericht nicht entschieden hat, dass ein Studiengebührenverbot verfassungswidrig ist, sondern dass nur festgestellt wurde, dass der Bund es nicht aussprechen darf, da er damit seine Kompetenzen überschreitet.

Auch für die Mitbestimmung gilt dies: es verstößt mitnichten gegen das Grundgesetz, wenn Studierende mitbestimmen es verstößt nur dagegen, wenn der Bund es vorsieht. Solange aber das Land Baden-Württemberg keinen Anlass sieht, eine Studierendenvertretung einzuführen, wird die FSK weiter in den Substrukturen arbeiten. In Zukunft, auch in Hinblick auf den weiteren Ausbau von Studiengebühren, wachsen auch die Aufgaben und damit auch der Bedarf an Leute, die sich nicht den Mund verbieten lassen wollen und bereit sind dafür zu kämpfen, dass unsere Bedürfnisse an der Uni wirklich wahrgenommen werden und nicht nur in der Phantasie der Professoren Gestalt annehmen.

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Die FSK

Die unabhängigen Fachschaften koordinieren sich in Heidelberg universitätsweit in der FSK. Die FSK tagt im Semester jede Woche dienstags um 19.15 Uhr in den Räumen des Zentralen Fachschaftenbüros (ZFB) in der Albert-Ueberle-Str. 3-5. Der FSK gehören als stimmberechtigte Mitglieder alle Fachschaften an. Die fachbereichsübergreifende Arbeit der FSK findet in Referaten und Arbeitskreisen statt, die sich mit Themen wie Ökologie, Studienreform etc. befassen (→ Die Arbeitsbereiche der FSK). Manchmal befassen sich auch Fachschaften mit übergreifenden Themen und bringen Ergebnisse und Anregungen in die FSK ein. Während die Arbeitskreise inhaltlich unabhängiger sind, sind ReferentInnen wie FSK-VertreterInnen in den Gremien der FSK rechenschaftspflichtig und setzen in ihrer Arbeit auch die Beschlüsse der FSK um.

Stand: 01.10.2004

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FSK und Gremienwahlen

Zwar wollen uns ProfessorInnen und Minister glauben machen, sinnvolle Anträge fänden immer eine Mehrheit, unabhängig davon, wer sie einbringt. Nur heißt dies de facto, dass, was sinnvoll ist, die professorale Mehrheit bestimmt ... und wer einmal erlebt hat, wie stilvoll z.B. ein studentischer Redebeitrag in einem Gremium als nicht sachgerecht abgelehnt werden kann, wird ein für alle mal die Hoffnung verlieren, durch braves Antragstellen alleine etwas zu erreichen.

Die FSK ist keine Hochschulgruppe und sie will auch nicht nur in den offiziellen Gremien arbeiten, damit die Studierenden dort auch mal was sagen können. Die unabhängige Struktur der FSK erlaubt die Artikulation und Organisation studentischer Belange und Interessen trotz der bestehenden - bzw. nicht bestehenden - Gremien. Durch die Koordination der Fachschaften sind FSK-Mitglieder in den Gremien über die Fächer informiert, können "Schiebereien" aufdecken und fachliche Argumente einbringen, ohne das betreffende Fach selbst zu studieren. Der Erfolg ist dünn - aber wahrnehmbar.

Daher stellen die Fachschaften und die FSK zu den Uniwahlen KandidatInnen auf, um die wenigen Möglichkeiten studentischer Mitwirkung in den Gremien möglichst effektiv zu nutzen. Zwar ist die Wahlbeteiligung mit um die 10% relativ gering, dennoch gibt es immer ca. zehnmal mehr studentische WählerInnen als professorale. Diejenigen, die wählen gehen, zeigen mit ihrer Entscheidung, dass sie dem FSK-Konzept zustimmen; diejenigen, die nicht wählen gehen, wollen zumindest nicht dagegen stimmen.

Seit 1989 erzielt die FSK die Mehrheit bei den Uniwahlen, zu denen auch hochschulpolitische Gruppen wie die GRÜNE Hochschulgruppe, die JungSozialistInnen (JUSOS), die Liberale Hochschulgruppe (L.H.G.) oder der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) für einige Gremien Listen aufstellen. Insgesamt stellen die Fachschaften die Mehrheit der studentischen Mitglieder in den universitären Gremien. Auch im AStA stellt die FSK die meisten Mitglieder und kann damit die geringen Mittel (ca. 45.000 /Jahr) für die Unterstützung studentischer Aktivitäten verwenden. Vor allem können damit die Positionen der Fachschaften und der Gruppen, die mit ihnen zusammen arbeiten, uniweit und über die Uni hinaus zu Gehör gebracht werden.

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